ALLE KASSEN
TELEFON: 069 / 61 13 34
WIR SIND FÜR SIE DA:
Sehr geehrte Patienten,
ich gebe zum 31.01.2022 meine Praxis auf.
Ab dem 01.02.2022 stehe ich Ihnen , als angestellter Zahnarzt , in der Praxis Dr. Marcus Hideghety weiterhin zur Verfügung.
Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen im Anton-Burger-Weg und freue mich auf ein Wiedersehen in der Waidmannstraße 11.
Adresse:
Praxis Dr. Marcus Hideghety
Waidmannstraße 11
60596 Frankfurt
Tel. 069/63001700
www.hideghety.de
Ist das Führen des Bonusheftes noch nötig?
Ja, seit 1989 ist das Bonusheft für den Zahnarztbesuch eingeführt. Als Mitglied
einer gesetzlichen Krankenkasse sollten Sie unbedingt ein Bonusheft besitzen. Ein
regelmäßig geführtes Bonusheft (1 Stempel pro Vorsorgeuntersuchung pro Jahr)
ist bei Zahnersatzleistungen (z. B. Krone, Brücke oder herausnehmbarer Zahnersatz)
bares Geld wert.
Wird lückenlos über einen Zeitraum von fünf Jahren ein jährlicher Kontrollbesuch
nachgewiesen, stehen Ihnen als Patient 20% Bonus zu, bei einem nachgewiesenen Zeitraum
von 10 Jahren haben Sie sogar Anspruch auf 30% Bonus.
Ab wann gehe ich mit meinem Kind zum Zahnarzt?
Die zahnärztliche Vorsorge wird für Kinder nach dem Durchbruch der Milchzähne
empfohlen.
Der erste Termin kann zwischen dem 1. und 2. Lebensjahr liegen oder dann, wenn das
Milchzahngebiss komplett ist.
Das Ziel der ersten zahnärztlichen Kontrollen ist vor allem, dass Ihr Kind das zahnärztliche Behandlungszimmer kennenlernt und dabei angstfreie Erfahrungen macht. Das trägt wesentlich dazu bei, eine vertrauensvolle Beziehung zum Zahnarzt zu entwickeln, die sich positiv auswirkt, sollten einmal Behandlungen nötig sein.
Bei den ersten Besuchen besprechen wir auch Ernährungs- und Verhaltensgewohnheiten Ihres Kindes und informieren Sie über wichtige Prophylaxemaßnahmen. Dazu zählen Hinweise auf Gefahren des Flaschennuckelns, Tipps zur zweckmäßigen Ernährung, die Handhabung der Zahnbürste beim Kleinkind und die Anwendung von Fluoriden.
Durch Ihre elterliche Unterstützung und regelmäßige Zahnarztbesuche geben Sie Ihrem Kind eine gute Basis mit, seine Zähne ein Leben lang gesund zu erhalten.
Brauche ich eine Knirscherschiene?
Beim nächtlichen Zähneknirschen oder Pressen können große Kräfte freigesetzt
werden, die Ihre Zähne und auch das Kiefergelenk unter Umständen erheblich belasten.
Gerade das lautlose Zähnepressen wird oft nicht bemerkt, führt aber auf Dauer zu
schmerzhaften Verspannungen der Muskulatur.
Sowohl beim Knirschen als auch Pressen kann eine Knirscherschiene helfen, die Gelenke
zu entlasten und die Zähne vor extremer Abkauung zu bewahren.
Die sogenannte „Aufbiss-Schienentherapie“ wird mit Kunststoffschienen, die Sie herausnehmen können, durchgeführt. Die Schiene, die optimalerweise jede Nacht getragen wird, soll die Stellung des Kiefergelenkes günstig beeinflussen und zu einer Entlastung des Kausystems führen.
Wichtig ist, den oder die Auslöser des Zähneknirschens oder Pressens festzustellen. Das können sein: Störungen in der Verzahnung, Zahnfehlstellungen, zu hohe oder zu tiefe Füllungen, Kronen oder Brücken, Prothesen, Zahnlücken im Seitenzahnbereich, Unfälle oder Haltungsschäden vor allem durch arbeitsplatzbezogene Fehlhaltungen mit Belastung der Schulter-Nacken-Region.
Je nach Art und Schweregrad der Belastungen kommen ergänzend zur Knirscherschiene weitere Therapien infrage: Die physikalische Therapie, bei der mit Wärme oder Kälte zunächst die Schmerzen gelindert werden. Krankengymnastik, beispielsweise zur Entspannung oder zum Training der Kaumuskulatur und zur Entlastung der Halswirbelsäule.
Worauf kommt es bei einer zahnärztlichen Zusatzversicherung an?
Da wir alle immer älter werden, und zwar mit unseren Zähnen, wird deren Erhalt zunehmend
wichtiger. Karies haben wir weitgehend im Griff. Parodontalerkrankungen mit ständigem
Knochenschwund sowie einer genetischen Komponente werden uns aber lebenslang begleiten und
sollten durch professionelle zahnmedizinische Betreuung behandelt werden können.
Deshalb ist es wichtig, dass die zahnärztliche Zusatzversicherung folgende Leistungen umfasst:
- professionelle Zahnreinigung
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) ergänzend zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse
- gnathologische Maßnahmen, insbesondere bei Kiefergelenkserkrankungen
- Implantate (Kostenübernahme für die benötigte Anzahl gemäß ärztlicher Indikation und nicht pro Kiefer) sowie Augmentationen, sprich Kieferknochenaufbau
- Inlays und Veneers
- systematische Parodontalbehandlung zur Ergänzung der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen
Darüber hinaus sollte die zahnärztliche Zusatzversicherung
- sich auf Zahnarzthonorar und Laborkosten beziehen,
- nicht nur den Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen auf 100% erhöhen (sonst wird lediglich bezuschusst, was die Kassen bezahlen, aber keine darüber hinausgehenden Leistungen),
- auch fehlende bzw. ersetzte Zähne abdecken.
Weiterhin sollten Sie beachten:
- Es empfiehlt sich, die Zahnzusatzversicherung rechtzeitig vor Eintritt einer voraussichtlich notwendigen Versorgung abzuschließen, denn nur bei vollständiger Versorgung kann der Zahnarzt Mundgesundheit auf dem Eintrittsbogen der Versicherung attestieren. Falsche Befundangaben erfüllen den Tatbestand der Urkundenfälschung und bei Behandlungen den Tatbestand des Betruges.
- Es ist sinnvoll, einen Ansprechpartner der jeweiligen Versicherung in der Nähe zu haben, der sich bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Zusatzversicherung persönlich für Sie als Versicherten einsetzt.
Literatur zum Thema zahnärztliche Zusatzversicherung:
- Stiftung Warentest. Test Heft 12/2008
- Stiftung Warentest. Finanztest Sonderheft 5/2009: Spezial Gesundheit
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Informationsseiten im Internet, z. B.
www.zahnversicherung-online.de
oder
www.topzahnzusatzversicherung.de
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